Stab:
Regie: Gustav Ucicky
Drehbuch: Thea von Harbou
Produktion: Tobis-Magna
Musik: Wolfgang Zeller
Kamera: Fritz Arno Wagner
Schnitt: Arnfried Heyne
Besetzung:
Emil Jannings: Dorfrichter Adam
Friedrich Kayssler: Gerichtsrat Walter
Max Gülstorff: Gerichtsschreiber Licht
Lina Carstens: Marthe Rull
Angela Salloker: Eva Rull
Bruno Hübner: Veit Tümpel
Paul Dahlke: Ruprecht Tümpel
Elisabeth Flickenschildt: Frau Brigitte
Walter Werner: Bedienter
Erich Dunskus: Büttel
Gisela von Collande: Magd Grethe
Lotte Rausch: Magd Liese
Käthe Kamossa: Dorfbewohnerin
Handlung:
Dorfrichter Adam wacht verkatert auf. Er hat einen tiefen Schnitt am Bein, ein blaues Auge und Wunden am Kopf. Seine Perücke ist und bleibt verschwunden. Der Gerichtsschreiber Licht erscheint und ist ob des Zustandes des Richters erstaunt: Adam behauptet, er sei beim Aufstehen gestürzt. In seiner Perücke habe die Katze nachts ihre Kinder zur Welt gebracht, sodass diese nicht mehr zu gebrauchen sei. Licht verkündet Adam, dass Gerichtsrat Walter aus Utrecht im Dorf erwartet wird, der derzeit eine Kontrollreise durch die Dörfer unternimmt. Adam verfällt in Panik und will gerade die Akten ordnen lassen, als Walters Ankunft angekündigt ist. Als der erfährt, dass an diesem Tag im Dorf Gerichtstag ist, will er zur Verhandlung bleiben.
Vor Gericht erscheint Marthe Rull, die einen zerbrochenen Krug bei sich trägt. Er habe im Zimmer ihrer Tochter Eva gestanden und sei zu Bruch gegangen. Marthe vermutet als Täter den Bauerssohn Ruprecht, der Eva eigentlich heiraten wollte. Ruprecht jedoch ist es nicht gewesen. Er beschimpft noch vor der Verhandlung Eva als Hure und kündigt die Verlobung auf. Ruprecht vermutet im Flickschuster Leberecht den Täter. Doch auch dieser ist unschuldig, denn der eigentliche Täter ist Adam. Dieser versucht noch vor der Verhandlung, Eva zum Stillschweigen zu erpressen, da er ein Attest besitzt, das Ruprecht vor einem Militäreinsatz in der Kolonie Niederländisch-Indien schützen kann. Dieses hat er jedoch noch nicht abgeschickt.
Während des Prozesses beschuldigt Marthe Ruprecht. Ruprecht wiederum beschuldigt Leberecht, den er zum Tatzeitpunkt im Dunkeln jedoch nicht erkennen konnte. Er sagt aus, dass er den flüchtenden Täter mit einer Klinke zweimal am Kopf getroffen habe. Den Anwesenden wird allmählich klar, dass Adam der Täter gewesen sein könnte. Eva, die am Ende befragt wird, bezeugt, dass Ruprecht unschuldig sei, nennt jedoch nicht Adam als Täter, sondern bricht stattdessen weinend zusammen. Um Ruprechts Schuld oder Unschuld zu beweisen, schickt man nach seiner Tante Brigitte, die mit Adams Perücke in der Hand erscheint. Während Adam noch erklärt, dass es seine Zweitperücke sei, die Ruprecht eigentlich zum Perückenmacher bringen sollte, berichtet Brigitte, was sie gesehen hat: So sei der Teufel mit Pferdefuß und Glatze an ihr vorbeigeeilt, wobei ein entsetzlicher Gestank in der Luft gehangen habe. Zusammen mit Licht sei sie der Spur des vermutlichen Teufels gefolgt, die direkt zu Dorfrichter Adam geführt habe. Als Adam daraufhin behauptet, der Teufel sei womöglich durch sein Haus aus der nächsten Tür weitergeeilt, beendet Gerichtsrat Walter die Farce. Er bezichtigt Adam, die Tat begangen zu haben und auch Eva traut sich nun, ihn als Täter zu nennen. Adam flüchtet und landet im Dorfteich, bevor er von einer Kinderschar aus dem Dorf vertrieben wird. Ruprecht und Eva versöhnen sich, während Marthe im Streit um den zerbrochenen Krug nun ein höheres Gericht anrufen will.